Vereinbarungsbestimmungen
§ 1
Die JULIS FOUNDATION INC. unterstützt Organisationen im Bereich umweltfreundlicher Technologien und akzeptiert Sponsorenbeiträge für die Forschung und Entwicklung solcher Technologien. Die Vereinbarung tritt dann in Kraft, wenn der Betrag auf dem oben genannten Konto eingegangen ist.
§ 2
Sponsorenbeiträge sind Gelder welche zur Förderung der oben genannten Technologien eingesetzt werden. Die Summe des Sponsoring kann bereits ab 10,00 € getätigt werden. (Ausnahmen sind Aktionen, die von Zeit zu Zeit durgeführt werden, dann ist ein Sponsoring ab dem Betrag möglich, der angegeben ist) Es kann einmalig oder in unbestimmten Zeitabständen mehrmals erfolgen. Der Sponsor stellt der JULIS FOUNDATION INC. die Summe ohne Vorbehalte und Einschränkungen zur Verfügung.
§ 3
Für die Sponsorenbeiträge erhält der Sponsor von JULIS FOUNDATION INC. einen Sponsor Button auf einer der Webseiten der JULIS FOUNDATION INC., (ab 100,00 € ). Wird kein Sponsor Button gewünscht, kann der Sponsor sich in der Sponsorenliste der Stiftung eintragen lassen.
Erhält der Sponsor dadurch Vorteile oder Investmentprivilegien bei einer der JULIS FOUNDATION.INC geförderten Organisationen, dann gilt dies ausschließlich als Abmachung zwischen diesen beiden Parteien.
§ 4
Kommt ein Geschäft zwischen dem Sponsor und einer von der JULIS FOUNDATION INC. geförderten Unternehmen zustande, dann übernimmt die JULIS FOUNDATION INC. keine Haftung.
§ 5
Die JULIS FOUNDATION INC. ist eine gemeinnützige Organisation und unterstützt lediglich die Forschung und Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und beteiligt sich nicht am Geschäft dieser Organisationen.
§ 6
Jeder Sponsor ist damit einverstanden, dass seine Adresse und seine E-Mail Adresse zur Sicherung der Abwicklung während seiner Sponsorenzeit im Computer gespeichert werden kann und dem gesponserten Unternehmen übermittelt werden darf. Diese Adressen unterliegen dem Datenschutz und werden zu keinem anderen Zweck verwendet oder weitergegeben. Wenn ein Sponsor sich an Sonderaktionen beteiligt, die von Zeit zu Zeit von der Stiftung durgeführt werden, werden keine Daten an die geförderten Organisationen übermittelt. Bei Umzug bzw. Änderung der Adresse ist der Sponsor verpflichtet, unverzüglich die neue Adresse der JULIS FOUNDATION INC. mitzuteilen. Die Stiftung übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Sponsor dadurch entstehen, wenn er es versäumt hat, die Stiftung über die Änderung seiner Adresse zu informieren.
§ 7
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Ziels soweit wie möglich erreicht.
§ 8
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Bestimmungen des vorstehenden Satzes.
Informationsbestätigung: Ich habe die Vereinbarungsbestimmungen mit dem Herausgabe Datum Dezember 2009 gelesen und erhalten. Mir blieb ausreichend Zeit den Inhalt der Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und ich bin mit den Bestimmungen einverstanden. Ich bestätige voll geschäftsfähig zu sein und das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Ich versichere ausdrücklich, dass ich wirtschaftlich in der Lage bin zu sponsern und hierzu keine wesentlichen Vermögensteile einsetze. Ich bestätige ausdrücklich, dass der gesponserte Betrag aus nicht krimineller Herkunft stammt.
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